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Die Erinnerung darf nicht enden!
Kammerspiel im Ringeisensaal 09. November 18 Uhr

2023 | Aktuelles

Die Erinnerung darf nicht enden. Sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen

 

Klosterschwestern verabschieden sich

Der im Januar 2023 gesegnete Gedenkort erinnert im Ursberger Klostergarten an
„Menschen aus unserer Mitte“, die von den Nationalsozialisten im Rahmen der Aktion T4 ermordet wurden. Foto: CSJ, R. Bielesch

Ursberg / 24. Oktober.2023 

Am 9. November wird unter anderem der Pogrome an der jüdischen Bevölkerung in Deutschland im Jahre 1938 gedacht. An diesem Tag halten das Dominikus-Ringeisen-Werk (DRW) und das Ringeisen-Gymnasium Ursberg ebenso das Gedenken an die Menschen mit Behinderung wach, die durch das Nazi-Regime verfolgt und getötet worden sind. Alleine von 1940 bis 1941 wurden mehr als 70.000 Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderung als „lebensunwert“ klassifiziert und in der so genannten „Aktion T4“ umgebracht. Aus den Einrichtungen des DRW kamen 379 Menschen gewaltsam zu Tode.

Am 9. November um 18 Uhr wird der Münchner Arzt, Psychiater und Autor Professor Michael von Cranach im Ringeisensaal ins Thema einführen. Er hat u. a. zur „Psychiatrie im Nationalsozialismus“ publiziert. Die folgende Lesung mit den Schauspielern der Münchner Kammerspiele Felicitas Friedrich, Stefan Merki und Frangiskos Kakoulakis stammt aus der Feder des Dramaturgen Martín Valdés-Stauber. Sie verbindet die Erkenntnisse historischer Forschung mit künstlerischem Ausdruck und will so eine neue Art der Erinnerungskultur schaffen. Anschließend hat das Publikum die Möglichkeit, mit den Vortragenden ins Gespräch zu kommen. Der Eintritt ist frei.

Angesichts der jüngsten Angriffe auf Juden und der Bilder von Hass und Gewalt auf deutschen Straßen nach den Terroranschlägen in Israel darf die Erinnerung nicht enden. Sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. „Es ist unsere Pflicht, dass wir in unserem Denken, Reden und Handeln die Erinnerung stets wachhalten, gerade in Zeiten, in denen sich die äußeren Lebensumstände entscheidend zu verschlechtern drohen“, betont der Geistliche Direktor des DRW Martin Riß.

Konsequenzen für die Gesellschaft
Riß weiter: „Mir ist in diesem Zusammenhang vor allem auch das entschiedenen Handeln und der öffentliche Protest von Bischof Clemens August Graf von Galen ein wichtiger Wegbegleiter.“ Bischof Clemens August Graf von Galen hatte in einer Predigt am 3. August 1941 in der Lamberti-Kirche in Münster die nationalsozialistischen Krankenmorde mit weitreichender Wirkung öffentlich gemacht. Er klagte den Nationalsozialismus nicht nur wegen des Verstoßes gegen alle zehn Gebote an. Zudem erläuterte der Bischof, welche Konsequenzen es für die Gesellschaft habe, Menschen nur nach ihrer Leistungsfähigkeit und Produktivität zu bewerten. „Wenn einmal zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, ‚unproduktive‘ Mitmenschen zu töten  und wenn es jetzt zunächst auch nur arme, wehrlose Geisteskranke trifft -, dann ist grundsätzlich der Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken, […] den Invaliden der Arbeit und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben.“